Verkehrtswertgutachten (Marktwert)
Das professionelle Wertgutachten nach §194 BauBG wird individuell auf Ihre Immobilie erarbeitet und nach dem Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und wenn möglich nach dem Vergleichswertvefahren bewertet.
Das Honorar wird in einem Werkvertrag gem.§ 631 BGB schriftlich festgesetzt und richtet sich nach der Größe Ihrer Immobilie.
Das Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
Das Wertgutachten wird in schriftlicher Form gefertigt. In aller Regel gehören folgende Unterlagen zu einem Verkehrswertgutachten:
Auf Wunsch können nicht vorhandene Unterlagen von uns beschaffen werden.
DCF Kurzgutachten
Ist die günstige Alternative zum Wertgutachten. Auf ausführliche beschreibende Sachverhalte wird weitgehend verzichtet. Diese Form der Bewertung entspricht einer Markteinschätzung und wird nur vorgenommen für gängige Immobilien.
Die Kurzbwertung besteht aus ca. 20 Seiten. Auch hier richtet sich der Preis nach der Objektgröße und Aufwand der Erstellung für die Bewertung.
Kaufberatung/Immobilienberatung
Einen Sachverständiger beim Haus- oder Wohnungskauf zu konsultieren, sichert Ihre Investition gegen unerwartete Überraschungen ab. Ich kann den Zustand und den Kaufpreis der Immobilie realistisch und unabhängig beurteilen.
Preis: nach Stundenaufkommen und indiviueller Vereinbarung.